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06-11-2020
Die Informationen basieren auf aktuellen Meldungen von Fachmedien und Tageszeitungen. Alle Inhalte haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit.
Dieser Beitrag wird laufen aktualisiert. Stand: 16.12., 14:54 Uhr
Die zweite Phase der Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal vier Monate (September, Oktober, November und Dezember 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate September, Oktober, November und Dezember 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Vorjahr.
Die Überbrückungshilfe (2. Phase) erstattet einen Anteil in Höhe von
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. September 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.
Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe (2. Phase) für den jeweiligen Fördermonat.
Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.
Das Finanzministerium rät zu einem zweistufigen Antragsverfahren:
Betriebe, die aufgrund des zweiten Lockdowns weitere Umsatzverluste verzeichnen mussten, werden mit der sogenannten Novemberhilfe unterstützt. Dabei handelt es sich um eine Abschlagszahlung, die mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden sein soll. Die Höhe beträgt 75 Prozent des Vergleichsumsatzes und wird anteilig für jeden Tag im November 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte betroffen war (Leistungszeitraum).
Anträge auf Novemberhilfe können noch bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
ACHTUNG: Der harte Lockdown ist bis 10. Januar angesetzt, es ist nicht zugesichert, dass es für die Wochen danach Öffnungsperspektiven gibt. Es wird allerdings keine Januarhilfen geben, dafür Überbrückungshilfe III.
Auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie alle Infos zu den finanziellen Hilfspaketen.
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