Pflicht für Gastrobetriebe

Bistros, Cafés, Restaurants und Caterer, die Take-away-Essen anbieten, sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitenden und einer Grundfläche ab 80 Quadratmetern müssen ihren Kunden wiederverwendbare Behälter anbieten. Bei Kettenbetrieben ist die Gesamtzahl der Mitarbeiter entscheidend. Das Gesetz soll für weniger Müll im öffentlichen Raum sorgen. Weitere Regulierungen sind zu erwarten.
 

  • Eine Verpackung gilt als Mehrwegverpackung, wenn diese gespült und wiederverwendet werden kann. 
  • Jedes Jahr fallen knapp 350.000 Tonnen Abfall für Einweggeschirr und Verpackungen im To-go-Bereich an. Systemgastronomien und Imbisse bringen jeweils ein Drittel in den Verkehr.
  • Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro und ggf. auch Schadensersatzforderungen. 

Schon gewusst?

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Mehrwegpflicht