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11-11-2020
Das Verbot bezieht sich auf Produkte wie Besteck, Teller oder Trinkhalme aus Kunststoffen sowie To-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor. Damit setzt die Bundesregierung die Einwegkunststoffrichtlinie der Europäischen Union eins zu eins um. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Update: Geht es nach einem Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums, sollen alle Betriebe, die Speisen und Getränke to go in Einwegverpackungen verkaufen, diese alternativ in Mehrwegbehältnissen anbieten. Für das Mehrwegangebot darf kein höherer Preis berechnet werden. Am 1. Januar 2022 soll die neue Regelung in Kraft treten.
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