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17-08-2020
Sie gilt für alle Bereiche des wirtschaftlichen Lebens. Geeignete Maßnahmen sind demnach u. a. die Einhaltung der Abstandsregel, Arbeiten in festen Teams, die Isolierung Erkrankter, eine intensivierte Oberflächenreinigung und zusätzliche Handhygiene. Darüber hinaus umfasst sie die Anweisung eines infektionsschutzgerechten Lüftens am Arbeitsplatz. So sollte die vom menschlichen Atemstrom erzeugte CO2-Konzentration nicht mehr als 1000 ppm betragen. Falls ein Einhalten der Abstandsregeln nicht möglich ist, müssen die Beschäftigten mindestens Mund-Nasen-Bedeckungen zum gegenseitigen Schutz tragen.
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